Für viele von Gewalt betroffene Menschen ist eine Strafanzeige bei der Polizei ein schwerer Schritt und die Entscheidung dazu nicht immer leicht – schon gar nicht unmittelbar nach erlebter Gewalt.
Eine möglichst rasch nach erfahrener Gewalt durchgeführte, fachkundige, gerichtsverwertbare Dokumentation der entstandenen Verletzungen bietet die Möglichkeit, zu einem späteren Zeitpunkt, ohne den Verlust von Beweismitteln, rechtliche Schritte einzuleiten.
Was können Sie nach erfolgter Gewalt tun?
Möglichkeit 1: Anzeige bei der Polizei
Grundsätzlich besteht für Sie zu jeder Zeit die Möglichkeit, Anzeige bei einer Polizeidienstelle in Ihrer Nähe zu erstatten. Die Polizei leitet dann die für das Verfahren notwendigen Schritte ein. Die Polizei kann z.B. eine Dokumentation ihrer Verletzungen im Rahmen einer rechtsmedizinischen Untersuchung in Auftrag geben oder Sie ggf. in eine Klinik begleiten.
Möglichkeit 2: Vertrauliche Spurensicherung – ohne Anzeige bei der Polizei
Wenden Sie sich direkt an uns oder eine unserer Partnerkliniken. Es erfolgt dann eine vertrauliche, gerichtsverwertbare und fachkundige Dokumentation aller relevanten Befunde durch speziell geschulte Ärzte. Bei der vertraulichen Spurensicherung handelt es sich in Hessen um eine Krankenkassenleistung, sodass für sie keine Kosten entstehen. Die Dokumentation und Fotos der Verletzungen sowie ggf. gesicherte Spuren werden im Institut für Rechtsmedizin in Gießen für Sie sicher und vertraulich aufbewahrt. Dadurch gewinnen Sie Zeit, um sich für oder gegen eine Anzeige bei der Polizei zu entscheiden.
Institut für Rechtsmedizin
Frankfurter Straße 58
35392 Gießen
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Tel.: +49 (0) 641 - 99 41 411
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