Für Betroffene
An wen richtet sich unser Angebot?
An alle von häuslicher oder sexualisierter Gewalt betroffene, die sich (noch) nicht für eine Strafanzeige bei der Polizei entschieden haben. Ärzte, die oben genannten Patienten unterstützen möchten.
Was ist im Vorfeld zu beachten?
Nehmen Sie so schnell wie möglich nach der Tat Kontakt mit dem rechtsmedizinischen Institut oder einer Partnerklinik in Ihrer Nähe auf, da einige Befunde und Spuren nur für kurze Zeit nachweisbar sein können.
Sollten Sie von sexualisierter Gewalt betroffen sein, waschen oder duschen Sie sich bitte nicht nach der Tat und wenden Sie sich möglichst schnell an eine Klinik in ihrer Nähe, die im Rahmen der „Medizinischen Soforthilfe nach Vergewaltigung“ (Frauennotruf Frankfurt) Ihre Befunde gerichtsfest dokumentieren und Ihre etwaigen Verletzungen adäquat behandeln kann. Welche die für Sie am nächsten gelegene Klinik ist, entnehmen Sie bitte dem Reiter Partnerkliniken. Weitere Informationen finden Sie unter www.frauennotruf-frankfurt.de.
Die zum Zeitpunkt des Vorfalls getragene Kleidung und auch in die Tat verwickelte Gegenstände (z.B. Decken, Kissenbezüge) können Spurenträger sein und somit als Beweismittel dienen. Reinigen oder entsorgen Sie diese Dinge erst nach Rücksprache mit uns oder unseren Partnerkliniken. Bewahren Sie Bekleidung und Gegenstände solange trocken und im Idealfall getrennt voneinander in Papiertüten auf.
Ablauf der vertraulichen Spurensicherung?
Nachdem Sie einen Termin im Institut für Rechtsmedizin vereinbart oder sich an eine unserer Partnerkliniken gewandt haben, erhalten Sie in einem Aufklärungsgespräch weitere Informationen zum Ablauf der Untersuchung und willigen schriftlich in die Untersuchung und die anschließende Lagerung der Befunddokumentation und möglicher Spuren im Institut für Rechtsmedizin ein.
Verletzungen an ihrem Körper werden in Absprache mit Ihnen (foto-)dokumentiert und weitere Spuren ggf. gesichert. In der Regel ist Schritt für Schritt eine Untersuchung Ihres gesamten Körpers sinnvoll, jedoch nicht immer möglich oder nötig.
Die angefertigte Dokumentation und die gesicherten Spuren werden mit Ihrer Zustimmung im Institut für Rechtsmedizin sicher gelagert. Spuren werden für 3 Jahre, Fotos und die schriftliche Befunddokumentation für 30 Jahre aufbewahrt. Alles, was von Ihnen im Institut für Rechtsmedizin aufbewahrt wird, wird nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch herausgegeben und kann ebenfalls auf Ihren Wunsch hin jederzeit vernichtet werden. Sie haben so genug Zeit, um in Ruhe über eine Anzeige bei der Polizei nachzudenken. Die Unterlagen können nach einer Strafanzeige und mit Ihrer Zustimmung dazu genutzt werden, ein rechtsmedizinisches Gutachten im Auftrag der Polizei zu erstellen.
Ergänzende Untersuchungen wie DNA-Untersuchungen oder Untersuchungen zum Nachweis von K.O.-Mitteln im Blut oder Urin werden nicht von den Krankenkassen bezahlt und erst nach Auftrag durch die Polizei oder Staatsanwaltschaft durchgeführt. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn Sie sich später dazu entscheiden Anzeige zu erstatten.
